
Zehn Gründe
Zehn Gründe für eine Erweiterung des Gleichheitsartikels um die sexuelle Identität
- Was in Europa Allgemeingut ist, muss auch in Deutschland gelten.
- Das GG hat Homosexuelle in Deutschland nicht vor Verfolgung geschützt (§ 175)
- Die Aufnahme der sexuellen Identität wäre eine Art Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht
- Es gibt keine Bürgerinnen und Bürger minderen Rechts oder 2. Klasse. Bürgerrechte, die nicht für alle gelten, sind keine Bürgerrechte.
- In einigen Landesverfassungen ist ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität oder Orientierung längst enthalten. Warum also nicht im Grundgesetz?
- Der Staat verlangt von seinen Bürgerinnen und Bürgern, dass sie nicht diskriminieren (AGG), nur sich selbst behält er ein Diskriminierungsrecht vor.
- Die Gerichtsentscheide zu Lebenspartnerschaftsrecht sähen mit einem erweiterten Gleichheitsartikel anders aus.
- Das in Art. 2 Abs. 1 GG enthaltene Sittengesetz kann jederzeit reaktiviert und gegen Homosexuelle eingesetzt werden. Wir brauchen deshalb die Erweiterung des Gleichheitsartikels.
- Politik und Kirchen werben gerne für Toleranz und sprechen sich gegen Diskriminierung aus. Den Worten müssen auch Taten folgen!
- Ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Identität ist im geltenden deutschen Recht keineswegs umfassend verankert. Wir brauchen einen verbrieften Schutz, der nicht mit einfacher Mehrheit gekippt werden kann.