Chronik der LSVD-Kampagne zur Ergänzung von Artikel 3
2011
09.11.2011
Die Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion Die Linke zur Ergänzung der Niedersächsischen Landesverfassung am 9. November 2011 (Drs. 16/4035) wird vertagt und zu einer öffentlichen Beratung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen übergeben.
Gesetzgebungsinitiativen Niedersachsen
16.05.2011
Unterstützung von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Internationalen Tag gegen Homophobie von Christine Lüders, Leiterin der ADS
Prominente Unterstützer
15.04.2011
Alle Fraktionen des saarländischen Landtages haben einstimmig ein Zeichen gesetzt und Artikel12, Absatz 3 der Landesverfassung, Gleichbehandlungsgebot, um die Formulierung „sexuelle Identität" ergänzt.
Gesetzgebungsinitiativen Saarland
15.04.2011
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Lesben in NRW e.V. unterstützt die Aktion Artikel 3 15.04.2011 Unterstützung von der Evangelischen Kirche: OKR Dr. Christian Frühwald, Personaldezernent der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), spricht sich für die Ergänzung von Artikel 3 aus.
Prominente Unterstützer
13. April 2011
Der Landtag des Saarlands verabschiedet die Ergänzung der Verfassung in 2. und 3. Lesung. Der Gesetzentwurf wird in namentlicher Abstimmung einstimmig ohne Enthaltung angenommen.
Presseerklärung LSVD
30. März 2011
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) überreicht dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) als fachlich zuständigem Ministerium die von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Zivilgesellschaft unterstützte Forderung nach Ergänzung des Artikel 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität.
Mehr zur Übergabe nachzulesen im Blog des LSVD
11. Februar 2011
Die Landtagsfraktionen von CDU, FDP und B90/Grüne legen einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Ergänzung der Verfassung des Saarlandes vor.
Die Jamaica-Regierungskoalition will das Merkmal der sexuellen Identität in Artikel 12 Absatz 3 der Landesverfassung einfügen.
Gesetzentwurf
2010
16. November 2010
Das Forum Menschenrechte, Netzwerk deutscher Menschenrechtsorganisationen, schließt sich dem Anliegen an. In einem Brief an Abgeordnete des Deutschen Bundestages, den Bundesinnenminister und die Justizministerin fordert das Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen die Ergänzung des Gleichheitsartikels um das Merkmal "sexuelle Identität" und eine Streichung des Begriffes der „Rasse“.
07. November 2010
Der Deutsche Frauenrat unterstützt die Forderung der LSVD Kampagne nach Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal „sexuelle Identität", das beschließt die Mitgliederversammlung des Dachverbandes von 57 Frauenverbänden und Frauengruppen mit großer Mehrheit.
Beschluss des Frauenrats
20. Mai 2010
Die 3+ Kampagne erhält die Unterstützung vom Deutschen Gewerkschaftsbund. In dem vom Bundeskongress verabschiedeten Dokument heißt es unter anderem „Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz entfaltet durch seine Ausstrahlungswirkung vor allem über die Generalklauseln des Zivilrechts in zahlreichen Rechtsbereichen Wirkung".
DGB-Beschluss
21. April 2010
Anhörung der Gesetzesentwürfe im Rechtsausschuss des Bundestags und Stellungnahmen der Gutachter/innen zur Anhörung der Gesetzesentwürfe im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
Rechtsgutachten
19. März 2010
Stellungnahme des LSVD zur Anhörung des Rechtsausschusses am 21.04.2010 (Art. 3 Abs. 3 GG)
Gesetzgebungsinitiativen
19. März 2010
Öffentliche Beratung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am Mittwoch, 21. April 2010, 12.00 Uhr
Gesetzgebungsinitiativen
29. Januar 2010
Erste Beratung der von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 Satz 1)
Gesetzesinitiativen
2009
29. September 2009
Die Landesregierungen von Berlin, Hamburg und Bremen reichen die Bundesratsinitiative zur Ergänzung der Diskriminierungsverbote in Art. 3 Abs. 3 GG um das Diskriminierungsverbot für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender ein.
Berlin
Bremen
Hamburg
02. September 2009
Die Hamburger Bürgerschaft beschließt eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes um das Merkmal sexuelle Identität. Die Regierungsfraktionen CDU und GAL greifen damit den von der SPD-Fraktion initiierten Antrag positiv auf. Er wird mit den Stimmen aller vier Parteien in der Hamburger Bürgerschaft verabschiedet. Antrag Hamburg
Download › PDF
17. August 2009
Die Bremer Bürgerschaft verabschiedet den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „sexuelle Identität in den Katalog der Diskriminierungsverbote des Grundgesetz aufzunehmen“. Die Bürgerschaft fordert darin den Senat auch auf, die Initiativen anderer Länder zu unterstützen.
4. August 2009
Der LSVD veröffentlicht die Antwort der Parteien auf die Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl. Darin sprechen sich SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Ergänzung des Grundgesetzes aus.
Auswertung Wahlprüfsteine
25. Juni 2009
Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet den Antrag der Fraktionen von SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu einer Bundesratsinitiative.
Mehr Infos
17. Mai 2009
Mit der 3+ bekommt die Kampagne ein neues Gesicht. Anlässlich des „Tages gegen Homophobie“ veranstaltet der LSVD eine Kundgebung und ein Symposium in Berlin.
April 2009
Die Lesben und Schwulen in der Union (LSU), die Lesben und Schwulen in der SPD, die Jungen Liberale (JuLis), die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Partei DIE LINKE.) unterstützen die Artikel 3 Kampagne.
19. Januar 2009
Gemeinsam mit Hamburg Pride, dem CSD SaarLorLux, dem CSD Dresden und dem CSD Nordwest startet der LSVD einen Ideenwettbewerb für den grafischen Relaunch der Kampagne zu Artikel 3. PDF der drei Gewinnereinsendungen.
2008
16. Dezember 2008
Gemeinsame Presseerklärung des LSVD und des CSD Deutschland: Im Jahr 2009 wird die Erweiterung von Artikel 3 des Grundgesetzes um die Rechte von Lesben und Schwulen zum Leitthema der CSD-Veranstaltungen. 24 CSD-Vereine schließen sich im Laufe des Jahres der Kampagne an. In Augsburg, Berlin, Hamburg, Halle, Kiel, Lübeck, Saarbrücken, Schwerin und Würzburg wird die Grundgesetzänderung zum Motto der Paraden.
Presseerklärung LSVD und CSD Deutschland
2007
10. Mai 2007
Anlässlich des 50. Jahrestages des „Homosexuellen-Urteils“ startet der LSVD die neue Kampagne „Lesben und Schwule in die Verfassung“ mit einer Mahnwache vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Pressemeldung des LSVD
Download › PDF sowie Artikel 3-Flyer
Download › PDF
28. April 2007
Der 19. LSVD-Verbandstag beschließt, die Ergänzung von Artikel 3 GG zu einem Kernthema der politischen Arbeit der kommenden Jahre zu machen. Der Gesetzgeber soll im Grundgesetz klarstellen: Niemand darf wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden.
LSVD-Verbandstag 2007
2006
18. August 2006
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt in Kraft. Es legt in § 1 (Ziel des Gesetzes) fest, dass Benachteiligungen wegen der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen sind. Das AGG verpflichtet Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft. Der Staat hingegen behält sich weiterhin ein Diskriminierungsrecht vor.
2002
Februar 2002
Der LSVD-Verbandstag beschließt eine Aktualisierung des Grundsatzprogramms. Darin enthalten ist erneut die Forderung: „Lesben- und Schwulenrechte in die Verfassung“. Bereits im ersten Verbandsprogramm 1990 wurde dieses Ziel formuliert.
2001
August 2001
Die Hansestadt Bremen stellt Homosexuelle ausdrücklich unter den Schutz der Landesverfassung. Der von den Grünen eingebrachte Antrag findet auch die Zustimmung von CDU und SPD in der Bürgerschaft.
1995
Juni / Oktober 1995
Das Abgeordnetenhaus von Berlin beschließt am 8. Juni 1995 die Verfassung von Berlin, die in Artikel 10 Abs. 2 das Verbot der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität enthält. Die Bevölkerung Berlins stimmt der Verfassung am 22. Oktober 1995 in einer Volksabstimmung zu.
1994
27. Oktober 1994
Der Deutschen Bundestag verabschiedet das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes. Artikel 3 wird an zwei Stellen ergänzt: um einen Passus zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer (Artikel 3, Abs. 2 Satz 2) und um das Diskriminierungsverbot auf Grund der Behinderung (Artikel 3, Abs.3). Das Diskriminierungsverbot auf Grund der Behinderung war lange umstritten, fand aber schließlich die Unterstützung von Helmut Kohl. Anträge von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Merkmal der sexuellen Identität finden keine Verfassungsmehrheit.
1993
25. Oktober 1993
Der Thüringer Landtag verabschiedet mit mehr als zwei Dritteln seiner Mitglieder die neue thüringische Verfassung. Diese enthält in Artikel 2 das Verbot der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung. Der Vorschlag würde vom Verfassungs- und Geschäftsordnungssausschuss entwickelt, dessen Vorsitzender Thomas Pietzsch (CDU) war.
17. Juni 1993
Die gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat spricht sich mit 27 zu 22 Stimmen bei drei Enthaltungen dafür aus, in den Gleichbehandlungsartikel eine Bestimmung aufzunehmen, wonach niemand aufgrund der sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für ein Votum zur Ergänzung von Artikel 3 GG um ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot von Homosexuellen wird durch den Widerstand von CDU/CSU und die Enthaltung der FDP verfehlt.
26. April 1993
SVD Pressekonferenz „Gleichberechtigung für Homosexuelle in die Verfassung“ in Bonn.
1992
5. November 1992
Presseerklärung des SVD anlässlich der Sachverständigenanhörung der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat zum Artikel 3 Grundgesetz. Vorstellung der Prominenteninitiative von SVD und HuK. Originalfassung der UnterstützerInnenliste (Version SVD und HuK) Download › PDF
April / Juni 1992
Der Landtag Brandenburg verabschiedet am 14. April 1992 den Entwurf einer Landesverfassung, die in Artikel 12 das Verbot der Diskriminierung auf Grund der sexuellen Identität enthält. Die Brandenburger Bevölkerung nimmt den Verfassungsentwurf am 14. Juni 1992 durch Volksentscheid an. 1991 Verfassungssauschuss Brandenburg
Download › PDF
1991
Herbst 1991
Gemeinsam mit der Ökumenischen Arbeitsgemeinschaft Homosexuelle und Kirche (HuK) organisiert der SVD eine Prominenten-Initiative zur Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal sexuelle Identität. Der Bundestag lehnt die Forderung ab. Der SVD kann aber darauf Einfluss nehmen, dass in den Landesverfassungen von Brandenburg, Berlin und Thüringen ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgenommen wird. Siehe SVD-Flyer: „Wir wollen, dass Schwule ihr Recht bekommen“
Download › PDF
20. Juli 1991
Der Landtag von Sachsen führt eine Anhörung zur Landesverfassung durch. Für den Schwulenverband trägt SVD-Sprecher Eduard Stapel die Forderung nach einem Diskriminierungsschutz für Lesben und Schwule in der Landesverfassung vor.
08. Mai 1991
Der SVD richtet eine Eingabe an die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat. Siehe: „Erstes Grundsatzprogramm des SVD fordert Gleichstellung in der Verfassung“, Brief vom 15. Dezember 1990
Download › PDF
1990
15. Dezember 1990
Erstes Grundsatzprogramm des SVD fordert Gleichstellung in der Verfassung.
Stand: 9. September 2009



