Gesetzgebungsinitiativen zur Ergänzung von Artikel 3
Die Forderung des LSVD nach Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetz ist in verschiedenen parlamentarischen Initiativen aufgegriffen worden. Dazu gehören:
- Gesetzentwürfe des Bundestages
- Bundesratsinitiativen, die den Bundestag auffordern, ein entsprechendes Gesetz zur schaffen
- Gesetzesinitiativen in den Ländern
Im Bundestag ...
... brachten Bündnis 90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE entsprechende Gesetzesentwürfe in den Bundestag ein.
Artikel 3 im Bundestag
Im Bundesrat ...
... wurden die Landesregierungen von Berlin, Bremen und Hamburg initiativ und brachten einen gemeinsamen Gesetzesantrag ein.
Artikel 3 im Bundesrat
Eine Vorreiterrolle auf Landesebene hat das Saarland.
Hier legten die Landtagsfraktionen von CDU, FDP und B90/Grüne einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Ergänzung von Artikel 12 Absatz 3 der Landesverfassung um das Merkmal der sexuellen Identität vor.
Ergänzung der Landesverfassung im Saarland
Wie kann das Grundgesetz ergänzt werden?
Zur Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 GG bedarf es eines Gesetzentwurfes, der in den Bundestag eingebracht wird, dort mit 2/3 Mehrheit verabschiedet wird und anschließend auch im Bundesrat eine 2/3 Mehrheit erreicht.
FAQ - Fragen und Antworten zu Artikel 3



